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   Der Energieausweis  
 
 
 


 
 

Was ist ein Energieausweis?
Ein energetisches Qualitätssiegel für Ihr Haus.
Das Herzstück des Energieausweises ist die Farbskala: Beim Bedarfsausweis gibt der obere Pfeil Auskunft über den Endenergiebedarf, der untere über den Primärenergiebedarf oder die "Gesamtenergieeffizienz" des Gebäudes.

Farbskala in Energieausweisen vor dem 01. Mai 2014 (bleiben bis Ablauf gültig):
Dena Farbskala 2014Quelle: dena
Farbskala in Energieausweisen ab dem 01. Mai 2014:
Dena Farbskala 2014
Quelle: dena

Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an (Endenergieformen sind z.B. Heizöl, Kraftstoffe, Gas, Strom, Fernwärme).

Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt zusätzlich zum Endenergiebedarf auch die sog. "Vorkette" (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umswandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas. Storm, erneuerbare Energien).

Die Energieeffizienzklasse muss seit dem 01. Mai 2014 zusätzlich angegeben werden. Dabei wird der Energiebedarf des Gebäudes einer Effizienzklasse von A+ bis H zugordnet, ähnlich wie bei Elektro- und Haushaltsgeräten.

 
 

Wer erstellt den Energieausweis?
Grundsätzlich wird der Energieausweis von Ingenieuren und Architekten erstellt. Für bestehende Gebäude können die Ausweise auch Gebäudeenergieberater erstellen.

 
 

Welche verschiedenen Energieausweise gibt es?
Es gibt den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.

Der Verbrauchsausweis bildet den gemittelten witterungsbereinigten Energieverbrauch der letzten 3 Jahre ab. Bei diesem Ausweis hat das Nutzungsverhalten der Bewohner einen wesentlichen Einfluß auf das im Ausweis dargestellte Ergebnis.

Der Bedarfsausweis stellt den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes unter Normbedingungen dar. Die dargestellten Ergebnisse sind unabhängig von den Nutzern und den Witterungseinflüßen.

Musterausweis für Bedarf und Verbrauch (Quelle: dena/BMVBS).

 
 

Welcher Energieausweis ist für mein Wohngebäude der Richtige?
Grundsätzlich ist der Bedarfsausweis zu empfehlen, da er die Schwachstellen eines Gebäudes aufzeigt und dem Eigentümer bzw. Käufer Modernisierungsvorschläge aufzeigt. Es gibt für bestimmte Gebäude jedoch die Möglichkeit, den preiswerteren Verbrauchsausweis zu erstellen.

 
 

Für welche Gebäude ist der günstige Verbrauchsausweis ausreichend?
1. Für alle bestehenden Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohnungen, bei denen wegen Neuvermietung oder Verkauf ein Energieausweis notwendig ist.
Sollte das Gebäude noch nicht älter als 10 Jahre sein, ist es sinnvoll zu prüfen, ob der Energieausweis (bis 2002 Wärmeschutznachweis), der bei Erstellung des Gebäudes angefertigt wurde, noch vorliegt. Die alten Wärmeschutznachweise sind ebenfalls 10 Jahre gültig.

2. Für alle bestehenden Wohngebäude mit maximal 4 Wohnungen, bei denen der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde.

3. Für alle bestehenden Wohngebäude mit maximal 4 Wohnungen, bei denen der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und die zwischenzeitlich auf das Niveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht worden sind oder das Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 bereits bei Erstellung erreicht haben.

 
 

Für welche Gebäude ist der aussagekräfigere aber teuerere Wärmebedarfsausweis notwendig?
1. Für alle Neubauten.

2. Für alle Wohngebäude mit maximal 4 Wohnungen die vor dem 01.11.1977 beantragt worden sind, und nicht das Niveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen.

 
 

Welcher Energieausweis ist für mein Nichtwohngebäude der Richtige?
Bei bestehenden Nichtwohngebäuden ist zuerst zu prüfen, ob nicht bereits ein gültiger Energieausweis vorliegt. Ist das Gebäude noch relativ neu, ist im Rahmen des Bauantrags bereits ein entsprechender Ausweis durch den Architekten oder Statiker erstellt worden.

Bei einen Neubau ist im Rahmen der Bauplanung durch einen geeigneten Sachverständigen der Energieausweis zu erstellen.

 
 

Wann benötige ich keinen Energieausweis?
Wenn das Gebäude nicht verkauft oder neu vermietet werden soll, besteht auch keine Notwendigkeit, einen Energieausweis erstellen zu lassen. Im Erbfall besteht die Notwendigkeit eines Energeiausweises ebenfalls nicht.

 
 

Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Alle Energieausweise -egal ob Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis- sind 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.

 
 

Wieviel Energie darf Ihr neues (oder altes) Haus verbrauchen?

Dena
Quelle: dena/BMVBS