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Seit Anfang des Jahres 2002 legt die Energieeinsparverordnung (EnEV) die gesetzlichen Mindeststandards
für den Energieverbrauch von Gebäuden fest. Daraus ergibt sich eine Verbesserung
der Wärmedämmung für neu erstellte Gebäude.
Die neueste Fassung, die EnEV 2014, gilt seit dem 01. Mai 2014. Sie bringt u.a. folgende Änderungen mit sich:
Häuser, für die der Bauantrag ab dem 01.01.2016 gestellt werden wird, müssen noch energieeffizienter werden:
Die Obergrenze des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs sinkt nocheinmal um 25 Prozent und die Gebäudehülle
muss um durchschnittlich 20 Prozent besser sein im Vergleich zum heutigen Stand.
Bei der Sanierung von Gebäuden ist keine Verschärfung vorgesehen. Lediglich die Austauschpflicht für Heizkessel gilt nun für alle Kessel,
die älter als 30 Jahre sind - ausgenommen sind Brennwert- und Niedertemperaturkessel mit entsprechendem Wirkungsgrad.
Auch Eigentümer, die schon seit Februar 2002 ihre Immobilie selbst bewohnen, dürfen den alten Kessel weiter betreiben.
Seit dem 01. Mai 2014 ausgestellte Energieausweise geben zusätzlich eine Effizienzklasse für die Wohngebäude an.
In Immobilienanzeigen müssen nun Energiekennwerte und Energieträger angegeben werden und dem Käufer bzw. Mieter ist der Energieausweis (Kopie) auszuhändigen.
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